Konditionen & AGB

Transparenz ist mir sehr wichtig. Daher könnt ihr hier bereits vorab meine Konditionen und AGB anschauen.

Konditionen

  • Künstlervertrag (für kleine Einlagen nach Absprache schriftl. Vereinbarung)
  • Vorkasse und/oder Barzahlung (je nach Summe & Anfahrt)
  • Vertragsunterzeichnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines:

Martin Schütz (im Folgenden „der Künstler“) verpflichtet sich, bei seinem Engagement entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sein Bestes zu leisten. Der Gesamtbetrag richtet sich nach dem im Angebot/ Vertrag festgelegten Betrag.

§2 Rücktritt vom Vertrag:

Ein Rücktritt seitens des Veranstalters ist jederzeit möglich, führt jedoch zu Ausfallkosten gegenüber des Künstlers. Diese berechnen sich wie folgt:

■ ab Vertragsabschluss bis acht Wochen vor der Veranstaltung werden 20 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallkosten fällig/einbehalten.

■ ab acht Wochen vor Veranstaltung werden 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallkosten fällig/einbehalten.

■ ab zwei Wochen vor Veranstaltung werden 80 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallkosten fällig/einbehalten.

Sollte es nach Absage seitens des Veranstalters zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Ausfallkosten gesondert geregelt.

Bei Annahme des Angebots durch den Künstler ist ein Rücktritt seitens des Künstlers bis zu acht Wochen vor der Veranstaltung möglich.

Ein Rücktritt ist seitens beider Parteien möglich, sofern dieser durch höhere Gewalt wie z.B.:

■ technisch bedingte Ausfälle

■ Krankheit/Unfall/Tod

■ behördliche Anordnung (z.B. durch Covid-19)

verursacht wird. In diesem Falle werden durch den Künstler die bereits erhaltenen Leistungen zurückgezahlt.

Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Brief, Email).

§3 Haftung:

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet der Künstler nicht, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment des Künstlers, die während der Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädigers sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt. Der Veranstalter hat für eine funktionierende Elektronikanlage (Steckdosen, etc.) vor Ort zu sorgen.

§4 Schadenersatz:

Sofern der Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse vor Ort (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung – die nicht in der Person oder dem Verhalten des Künstlers liegen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§5 Anzahlung/Zahlung:

Bei Zustandekommen des Vertrages wird der Gesamtbetrag sechs Wochen vor dem (ersten) Veranstaltungstag fällig.

Nach Absprache kann der Gesamtbetrag auch bar am Veranstaltungstag entrichtet werden.

Bei Überweisungen gilt stets folgendes (privates) Konto:

Unstimmigkeiten zu erhaltenen Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt des vereinbarten Gesamtbetrages.

§6 Verpflegung/Getränke/Spesen:

Alkoholfreie Getränke und dem Anlass entsprechende Verpflegung sind während der Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

§7 Parkplatz/Zufahrt:

Für den Ein- und Ausladevorgang des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Veranstaltungsorts ist vom Veranstalter zu gewährleisten.

§8 GEMA-Gebühren/KSK:

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei rein privaten Veranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Das gilt auch für die Künstlersozialkasse.

§9 Aufzeichnungen von Videos/Fotos:

Der Künstler behält sich das Recht vor, Aufzeichnungen der Veranstaltung anfertigen zu dürfen. Diese Mitschnitte bzw. Fotos können zu Werbezwecken des Künstlers verwendet werden. Aufzeichnungen durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Personen sind dem Künstler ebenfalls zugänglich zu machen.

§10 Werbung & Presse:

Der Veranstalter übernimmt die Werbung, Pressemitteilungen an die Medien, die für den Veranstalter relevant sind und die Plakatierung für das Gastspiel sowie die hierfür anfallenden Kosten. Die Künstler stellen dem Veranstalter kostenlos Pressematerial (Pressetexte/ Fotos) zur Verfügung.

§11 Ausfall eines einzelnen Künstlers:

Nach Absprache ist auch ein Auftritt von mehreren Personen möglich (z.B. Cajonist). Sollte dies der Fall sein, muss dies im Vertrag schriftlich festgehalten sein. Sollte einer der zusätzlichen Künstler aufgrund höherer Gewalt ausfallen, übernimmt ein Ersatzkünstler seinen Part und liefert eine gleichwertige Darbietung. Die Gage bleibt davon unberührt. Sollte kein Ersatzkünstler zur Verfügung stehen, steht dem Veranstalter frei, die Gage um bis zu 20 % zu kürzen.

§12 Antidiskriminierungsklausel

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Sollte es während der Veranstaltung zu entsprechenden Äußerungen kommen, welche nicht vom Veranstalter in der nötigen Konsequenz geahndet werden, behält sich der Künstler vor, die Veranstaltung vorzeitig zu verlassen. Die Gage bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren darf der Besuch der Veranstaltung (sofern öffentlich) grundsätzlich nicht wegen der ethnischen Herkunft des Gastes oder aus sonstigen diskriminierenden Gründen verweigert oder eingeschränkt werden.

§13 Vertragsunterzeichnung

Die im Künstlervertrag vereinbarte Gesamtsumme gilt bis Vertragsunterzeichnung als unverbindliches Angebot. Wird der Vertrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unterzeichnet und zurückgesandt, erhöht sich die vereinbarte Gesamtsumme um 15%. Sollte eine Vertragsunterzeichnung innerhalb von 10 Tagen nicht möglich sein, kann die Frist per E-Mail einmalig um weitere 10 Tage verlängert werden.

§14 Weitere Konditionen (z.B. für Agenturen)

Mir sind Transparenz gegenüber dem Kunden, sowie eine erfolgreiche Veranstaltung sehr wichtig. Entsprechend sollen alle relevanten Infos dem Kunden zugängig gemacht werden. Dazu gehören: mein Künstlervertrag inklusive Gagen und Voraussetzungen für eine Aufführung, alle weiteren Absprachen & eine passende/ authentische Vermittlung meiner künstlerischen Darbietung (z.B. durch meine Webseite oder von mir zur Verfügung gestellte Portfolios). Des weiteren spiele ich stets unter meinem, bzw. den im Vertrag genannten (Künstler-) Namen.

Im Rahmen meiner Aufführungen werbe ich stets mit meinem Namen (Martin Schütz – Live Musik für dein Event) und teile in der Regel meine Werbeflyer aus.

Einschränkungen meiner Werbung sind stets im Vorfeld gesondert abzusprechen und schriftlich zu vereinbaren.

§15 Änderungen des Vertrages:

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses beider Vertragspartner.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

AGB, Stand: 10/2021